struktur
1. Ehrenritter
2. Novizen und/oder Knappen
3. Ordensritter / Damen
4. Ordenskapläne
Die unmittelbaren Angehörigen der Brüder und Schwestern gehören als Familiare im weiteren Sinne ebenfalls zum Kreis der Ordensbruderschaft. Sie stehen unter dem besonderen Schutz der Ordensmitglieder, sofern sie denselben - aus welchen Gründen auch immer - nicht ausdrücklich ablehnen. Es ist ihnen erlaubt, ohne eine eigene förmliche Zugehörigkeit im Rahmen der Statuten für die Ordensbruderschaft tätig zu werden.
Die Leitung des Ritterordens der Armen Ritterschaft Christi obliegt folgender Hierarchie:
1. Magistrales Kapitel bzw. Vorstand
2. Beirat, bestehend aus den (Groß-) Prioren und Komturen
3. Mitgliederversammlung bzw. Generalkonvent
Das Magistrale Kapitel bildet die Regierung der Ordensbruderschaft. Ihm gehören der Ordensmeister (Vorsitzende) und der Ordenskanzler (1. Stellvertreter) und bei Bedarf weitere Mitglieder an.
Dem Rat gehören folgende Mitglieder an:
Vorsitzender: Chev. Berthold Möller
Stellvertreter: Chev. Heinrich Hoffmann
Neben
den weltlichen Mitgliedern ist es höchst
empfehlens- und erstrebenswert, dass Geistliche (Priester, Pastoren,
Kapläne,
Patres) Mitglied der Ordensbruderschaft werden. Ihre Aufgabe – neben
der
spirituellen Begleitung und Unterweisung der Ordensmitglieder und (bei
Bedarf)
deren Angehörigen - besteht vor allem in der Feier der Hl. Messen und
der Weihe
der neu zu investitierenden Ritter. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit,
den
Kleriker zum Ordenskaplan oder Ehrenritter zu ernennen. Beide Arten der
Mitgliedschaft erfordern keine absolute Bindung an die Ordensregel und
die
Ordenshierarchie und führen damit zu keinem Konflikt mit der
Treuepflicht
gegenüber der Mutterkirche.
Bei Fehlen eines geweihten Priesters können Kuraten (Laien und Geistliche ohne Diakon- bzw. Priesterweihe) die Seelsorge und spirituelle Begleitung der Ordensmitglieder und deren Angehörigen übernehmen und ausführen. Die Kuraten unterstützen auf diese Weise die Ordenskapläne oder übernehmen deren Rolle, falls kein Kaplan vorhanden ist. Die Funktionen in der kirchlichen Liturgie, die allein geweihten Priestern vorbehalten sind, können sie jedoch nicht ersetzen.
Dienstgrade- und Ränge des Ordens:
Innerhalb
des Ordens gibt es folgende Ränge:
- Page
- Servant
- Postulant
- Knappe
- Ritter (Eques) oder Dame (Equitissa)
- Offizier (Officialis)
- Komtur (Commendator)
- Großoffizier (Magnus Officialis)
- Träger
des Groß-Kreuzes (Eques Magnae Crucis)
Vorraussetzungen für den
Rang:
Page: Der Rang eines Pagen ist vornehmlich den Kindern der Ritter und Damen des Ordens vorbehalten. Sie können als Pagen aufgenommen werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben.
Servant (Diener): Mit dem 13. Lebensjahr wird der Page Servant (Diener) des Ordens und mit 18 Jahren Knappe. Um dies zu werden ist es unabdingbar, dass er/sie ein der Würde des Templerordens gemäßes moralisches und soziales Verhalten an den Tag legt.
Postulanten:
Der Beobachter, bzw. die Beobachterin der/die in der ersten Zeit der
Einführung ein der Würde des Templerordens entsprechendes Verhalten
bewiesen hat, kann Postulant/in werden, wenn er/sie folgende
Vorraussetzungen erfüllt:
- er/sie muss das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- er/sie muss einen Beobachtungszeitraum von mindestens 4 Monaten absolviert haben,
- an der Einweisung in die Ordensgeschichte erfolgreich teilgenommen haben,
- seine/ihre Kandidatur muss von 2 Paten vorgebracht werden, die bereits Ritter oder Ordensdame sind und mit ihrer Ehre für den Kandidaten bürgen.
Knappe (männlich und
weiblich):
Der/die Postulant/in, der/die während des Postulats Templer-Qualitäten
erworben und bewiesen hat und vorbehaltlos die Aktivitäten seiner
Komturei unterstützt, kann Knappe/Schwester werden, wenn er/sie
folgende Voraussetzungen erfüllt:
- er/sie muss das 18.Lebensjahr vollendet haben,
- an der Einweisung in die Ordensgeschichte erfolgreich teilgenommen haben.
Tempelritter - Damen des
Ordens:
Knappen, bzw. Schwestern, die ihren hierarchischen Vorgesetzten
bewiesen haben, dass sie würdig sind Ritter oder Dame des Ordens zu
werden, können als Ritter bewaffnet, oder als Dame des Ordens
aufgenommen werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die geforderten Aufgaben und Arbeiten zur größten Zufriedenheit der Vorgesetzten ausgeführt haben,
- seit ihrer Aufnahme als Beobachter/in Nächstenliebe und Brüderlichkeit bewiesen haben.



